ALLERSHEIM/ Unterfranken
Gründung: 1665 – Fläche: 16620qm
Südlich von Allersheim liegt im Flurbezirk „Judengarten“, eingerahmt von Feldern und einem kleinen Waldstück, der große jüdische Bezirksfriedhof. Eine in den sechziger Jahren errichtete Betonmauer umfasst zwei Seiten des langgestreckten Friedhofareals. Die restlichen zwei Einfriedungsseiten stehen noch aus der sehr schönen alten Bruchsteinmauer. Der Haupteingang an der Nordseite ist auf Höhe des im Jahre 1927/28 errichteten großen Taharahauses. An der Westseite ist ein weiteres Eingangstor vorhanden. Von diesem Eingang aus kommt man auf den jüngeren Teil des Guten Ortes; östlich vom Taharahaus befindet sich der ältere Teil, mit vielen bereits eingesunkenen und/oder verwitterten Mazzewot. Während der folgenden Jahrhunderte wurde der Beth Olam mehrmals erweitert. Dies war aufgrund der vielen Gemeinden, die ihre Verstorbenen hier bestatteten, immer wieder nötig.
Das Einzugsgebiet unfaßte ungefähr 23 Orte, wie Aub, Obernbreit, Höchberg (bis 1821), Gaukönigshofen oder Dittigheim und Grünsfeld im badischen Frankenland, um nur einige zu nennen. In Allersheim selbst war seit dem 17. Jahrhundert eine jüdische Gemeinde. Sie war dem „Ritterschaftlichen Oberrabbinatsbezirk“ mit Sitz in Heidingsfeld unterstellt. Die Größe der Gemeinde war immer sehr klein und umfaßte nie mehr als 15 Familien. Über die Gründung des Bezirksfriedhofs Allersheim lagen bisher nur vage Angaben vor. Recherchen von J. Braun brachten folgendes Ergebnis: „Ein altes Protokollbuch des Abtes Valentin Memmel von Kloster Bronnbach aus den Jahren 1656 bis 1670 enthält nämlich die Abschrift eines Kaufvertrages vom 5. Mai 1665, aus dem hervorgeht, dass die in der Umgebung von Allersheim sesshafte Judenschaft einen in der Ortsgemarkung gelegenen und im Klosterbesitz befindlichen Acker von sieben Viertel Morgen Größe zur Errichtung einer Begräbnisstätte käuflich erworben hatte.
Die Juden waren mit einer entsprechenden Bitte an Abt und Konvent des Klosters Bronnbach in Baden mit Kaufabsichten herangetreten. Diese hatten aufgrund finanzieller Probleme infolge des Dreißigjährigen Krieges dem Geschäft schließlich zugestimmt. Die Zustimmung fiel auch deshalb nicht schwer, handelte es sich doch um einen „wüst liegenden ackher“, welcher „dem Closter ohne das nichts einträgt“. Als Kaufpreis waren 20 Reichstaler fränkischer Landeswährung vereinbart worden. Den Juden wurde im Gegenzug das Recht eingeräumt, das Areal „zu vorhabenter begrebnus zu nutzen undt zu bebrauchen, auch eine Mauer herumb zu führen“. Desweiteren mussten die Juden Bedingungen akzeptieren. Zum einen sollten Pfarrer und Schultheiß von Allersheim das Recht haben „ein verdrahrliches Schloß davor zu führen“, was ihnen jeder Zeit die Möglichkeit bot, den Juden einfach den Zugang zum Friedhof zu versperren. Bei jeder Bestattung musste ferner ein „erdten gelt“ entrichtet werden. Von der jeweils fälligen Summe ging eine Hälfte an den Verwalter des Bronnbacher Hofes in Würzburg, die andere Hälfte der Gebühr sollte der Gemeinde Allersheim zufallen. Ab dem Jahre 1670 forderte auch das Hochstift Würzburg einen Totenzoll, wenn ein jüdischer Leichenzug durch dessen Hoheitsgebiet führte. Zur Betreuung und Unterhaltung der Begräbnisstätte hatten sich die den Friedhof benützenden jüdischen Gemeinden schon früh zu einer Friedhofskorporation zusammengeschlossen, deren Vorstand als Oberaufseher fungierte.“ 1) Ende der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts verfügte die Kehille Allersheim über keinen Minjan mehr. 1933 waren noch vier Juden im Ort. Einer davon passte auf den Beth Olam auf. Die letzte Lewaija war im Jahre 1967 von Otto Mannheimer sel.A., dem letzten Verwalter der israelitischen Friedhofskorporation e.V. Allersheim.