REICHMANNSDORF/Oberfranken

Gründung: 1840 – Fläche: 680 qm

Am nördlichen Ortsende von Reichmannsdorf, auf der Straße nach Mönchsambach liegt rechter Hand das kleine karreeförmige Friedhofsareal. Ein – sich wischen zwei großen Pfeilern befindendes – zweiflügeliges eisernes Eingangstor und eine stabile Bruchsteinmauer bilden die Einfriedung des Guten Ortes. Vom Eingang aus, der sich auf der Westseite befindet, führt mittig ein Weg zu den in vier Reihen angelegten dreißig Gräbern.

Die schon sehr stark verwitterten Sandstein-Mazzewot sind geostet und – soweit erkennbar – nur hebräisch beschriftet. Während der Nazizeit wurde der Gute Ort geschändet, 1945 ließ man die Schäden durch den Landkreis beheben.1) Im Jahre 1779 waren in dem ritterschaftlichen Reichmannsdorf Juden erwähnt (nach Ophir). Sie standen unter dem Schutz der Schrottenbergschen Gutsherrschaft. Besonders bei der 1824 drohenden Sperrung der Synagoge (Die Regierung verlangte für jede jüdische Gemeinde einen eigenen Rabbiner, was für viele Gemeinden aus finanziellen Gründen nicht realisierbar war) setzte sich Franz Konrad Freiherr von Schrottenberg persönlich und mit sehr scharfen Worten für sie ein.2) Daß jedoch lange vor 1779 schon eine jüdische Gemeinde in dem Ort war, belegt eine Anfrage der Israelitischen Kultusgemeinde Reichmannsdorf am 16. April 1824 an die Kammer des Inneren: „….. unsere Synagoge…. bestehet seit 150 Jahren als solche, ist öffentlich hierfür anerkannt…“.

Eingangstor zum Guten Ort in Reichmannsdorf

Letztendlich einigte man sich, mehrere Gemeinden unter die Obhut eines Rabbiners zu stellen. Burgebrach wurde der Amtssitz des Distriktrabbinates und Bär Levi Kunreuther zum Distriktrabbi bestimmt.3) Am Ort selbst war P. Maas als Lehrer, Chasan und Schächter tätig. Von 1845 bis ca. 1873 (mit einer Unterbrechung um 1851) war Salomon Wortsman der Vorstand der Gemeinde.4) Durch Abwanderung schrumpfte die Kehilla im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert erheblich. In einer Regierungsentschließung, datiert vom 24. Januar 1907, ist zu lesen, dass die israelitische Kultusgemeinde „… mit der Kultusgemeinde Burgebrach zu vereinigen, ihr Kultusvermögen an diese zu überweisen“ ist. Weiter: „Die israelitische Kultusgemeinde Reichmannsdorf besteht zur Zeit nur noch aus drei religiös selbständigen männlichen Gemeindeangehörigen; außer einer auf 1000 M gewerteten Synagoge und einer Begräbnisstätte besitzt sie kein Vermögen“5)

1-5) K. Guth, Jüdische Landgemeinden in Ofr. 1800 bis 1942, S. 290-295